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E-Commerce-Beschwerden beim Internet Ombudsmann haben sich verdreifacht
Die Probleme und Beschwerden bei Internet-Geschäften steigen stark. Das belegt der aktuelle Jahresbericht 2006 des Internet-Ombudsmanns. Der vom BMSK und der Arbeiterkammer geförderte Internet Ombudsmann, der sich seit seiner Gründung Ende 1999 als mittlerweile wichtigste Anlaufstelle bei Problemen mit Online-Shopping in Österreich etabliert hat, verzeichnete im Jahr 2006 4.730 Beschwerdefälle. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2005 nur“ 1.460 Beschwerdefälle. Insgesamt löste der Internet Ombudsmann im vergangenen Jahr Streitfälle im Wert von über 609.000 Euro im Sinne der KonsumentInnen, erreichte eine Rückzahlung des Betrages oder die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen. Der starke Anstieg der Beschwerden zeigt deutlich, dass die Aufklärung der KonsumentInnen über die Risken und Rechte bei Internetgeschäften weiter ausgebaut werden muss. Gleichzeitig ist es an der Zeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten der VerbraucherInnen zu verschärfen“, erklärt Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger. Der Konsumentenschutzminister will sich nun für verbesserte Informationspflichten der Anbieter, eine Gewinnabschöpfung bei unlauteren Anbietern und verbraucherfreundlichere Zahlungsmodalitäten einsetzen.**** weiterlesen...
Wer kennt sie nicht – Gewinnzusagen, die ins Hausgeflattert kommen, am
Handy als SMS erscheinen oder im Internet plötzlich eingeblendet werden,
versehen mit einer teuren Mehrwertnummer, bei der sich der Gewinn
angeblich abholen lässt oder vermeintliche Gratisangebote im Internet,
denen plötzlich eine Rechnung folgt
Auch Kundenkarten, für die wertvolle Daten bekannt gegeben wurden, können mit unliebsamen Überraschungen verbunden sein.
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Botschaft der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Vivian Reding anlässlich des Europäischen Safer Internet und Handy Tages 2007 am 6. Februar:Heutzutage gewinnt das Internet immer mehr an Bedeutung und bietet uns ungeahnte Möglichkeiten. Es hat sich zu einem großartigen Instrument für Kommunikation, Bildung und Unterhaltung entwickelt. Es hat jedoch auch eine dunkle Seite, vor allem für unsere Jüngsten, die zu den stärksten Nutzern dieses Mediums gehören. Jederzeit könnten unsere Kinder auf illegale oder pornographische Inhalte stoßen. Der nette Freund am anderen Ende des Chatrooms, könnte sich als gefährlicher Pädophiler entpuppen. Wie können wir unsere Kinder vor solchen Gefahren schützen? Ich spreche zu Ihnen in diesem Fall nicht nur als Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, sondern auch als besorgte Mutter von drei Kindern.
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In einem Entschließungsantrag aller fünf im Parlament vertretenen Parteien wird die Bundesregierung ersucht, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Internetkriminalität zu erarbeiten. SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier begrüßte es, dass alle fünf Parteien die Brisanz dieser kriminellen Machenschaften im World Wide Web erkannt haben und auch gemeinsam bekämpfen wollen. weiterlesen...
Das Strafverfahren gegen die
Verantwortlichen der Firma Verimount (probenexpress.de, firstload.de,
simsen.de) wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien mit einer
Diversion beendet. Die Geschäftsführer wurden einerseits zur Zahlung
einer Geldbuße verpflichtet, andererseits müssen sie in Bezug auf die
von ihnen betriebenen Internetseiten folgende Auflagen erfüllen: Keine weiteren Forderungen bei probenexpress.deBezüglich probenexpress.de“ wird das Unternehmen von der Eintreibung weiterer Geldforderungen Abstand nehmen. Konsumentenfreundlichere Gestaltung bei firstload.deDie
Startseite von firstload.de“ muss innerhalb einer Frist von zwei
Monaten konsumentenfreundlicher gestaltet werden. Es muss auf die
Mindestvertragsdauer, die auflaufenden Mindestkosten und die 14-tägige
Widerrufsfrist hingewiesen werden.Keine Neuanmeldungen mehr bei simsen.deBei
simsen.de“ werden zur Zeit keine Neuanmeldungen angenommen.
Kündigungen von Kunden, die sich bis einschließlich 1. 2. 2006
anmeldeten, werden akzeptiert, soweit die Kündigungen in schriftlicher
Form (auch per E-Mail) erfolgen.Sollte die Internetseite
simsen.de“ wieder betrieben werden, muss auf der Startseite über die
Mindestvertragsdauer und die Kostenpflicht informiert werden. Das sollten Sie bei Internetanmeldungen in jedem Fall beachten
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Alle Jahre freuen wir uns wieder auf das Weihnachtsfest. Damit Sie beim Online-Einkauf Ihrer Geschenke keine bösen Überraschungen erleben, haben wir wieder einige Ratschläge für Sie bereitgestellt.
Kaufen Sie bitte nur in Geschäften ein, die folgende Angaben im Webshop bekannt geben:
- Genaue Firmendaten (Firmenname, Adresse, Mailadresse, Telefon, ..)
- AGB sollten klar und verständlich sein
- Rücktrittsrecht muss vorhanden sein (7 Werktage ab Warenerhalt)
- Gewährleistung muss angegeben sein
- Gesamtkosten müssen VOR Vertragsschluss klar sein (Kosten inkl. MWSt., Transport, Verpackung, )
- Sichere Zahlungsart muss vorhanden sein (Kreditkarte nur über SSL-verschlüsselte Übertragung, Treuhandservice, Paypal, Nachnahme), Vorsicht bei Vorauskasse!!!
- Datenschutz muss eingehalten werden, Datenweitergabe an Dritte muss klar geklärt sein, Zweck der Datenverwendung beschrieben sein
- Gute Produktbeschreibung soll vorhanden sein
- Lieferzeit sollte angegeben sein weiterlesen...
Zahlreiche verärgerte Verbraucher
beschweren sich über die Internetseite www.iqfight.de der Firma
VitaActive LTD aus Deutschland.
Die Seite lockt mit dem Slogan Der
Bessere gewinnt! Zeig′ was Du kannst!“ vor allem Jugendliche an, die
beim Surfen zufällig dorthin gelangen.
Doch wenn man beim Intelligenztest mitmacht, kommt kurz darauf eine Rechnung über 30 Euro ins Haus. Nicht voreilig einzahlen!Aber Achtung: Vorschnell einzahlen sollte man diesen Betrag nicht. Denn
das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), in dem die EU-Fernabsatzrichtlinie
umgesetzt wurde, schützt Konsumenten vor voreiligen Vertragsabschlüssen
im Internet. So müssen Konsumenten bei vielen Internetgeschäften (wie
z.B. dem vorliegenden Fall) deutlich über die Möglichkeit, dass man vom
Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten kann, informiert
werden.
Genau diese Bestimmung erfüllt die Firma VitaActive LTD
aber nur unzureichend. Dadurch verlängert sich die Rücktrittsfrist, die
normalerweise sieben Werktage (Samstag und Sonntag zählen nicht mit) ab
Vertragsabschluss betragen würde, auf drei Monate.
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Es häufen sich Fälle, in denen User von Tauschbörsen seitens der Verwertungsgesellschaften wegen Eingriffen in Urheberrechte Abmahnungen bekommen.
Darin wird auch pauschaler Schadenersatz in Höhe von rund 6.000 Euro und mehr gefordert. Hier noch einmal die Rechtslage:
Man muß zwischen zwei Vorgängen unterscheiden
1) dem Herunterladen von Musikfiles ("Download")
2) dem Bereithalten von Musikfiles zu weiteren Verbreitung im Internet an andere User ("Upload")
Soweit ein "Download" nur zum eigenen Gebrauch (Privatkopie) erfolgt
und das Musikfile nicht auch zum "Upload" bereitgestellt wird, ist
dieser Vorgang jedenfalls nicht strafbar; ob der alleinige "Download"
zulässig ist, hängt zum einen davon ab, ob es sich überhaupt um ein
urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und allenfalls welche Rechte
die Quelle an dem Werk hat.
Musikwerke stehen 70 Jahre unter Urheberrechtsschutz; bei moderner
Musik muss man also damit rechnen, dass es sich um ein urheberrechtlich
geschütztes Werk handelt. weiterlesen...
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer NÖ warnen vor Verkäufen per
Internet, bei denen eine Überzahlung erfolgt. Immer öfter werden Leute mit dem Überzahlungstrick“
hineingelegt. – Die vermeintlichen Käufer schicken wohl dotierte,
jedoch nicht gedeckte Schecks. Mit der Bitte, den überzähligen Betrag an einen Freund
weiterzuschicken. Gutgläubige Verkäufer lösen den Scheck ein,
überweisen wie gewünscht den Restbetrag an den Freund“ weiter und
sitzen kurze Zeit später mit einem dicken Minus auf dem Konto da, wenn
sich herausstellt, dass der Scheck nicht gedeckt war.
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