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23. März 2007

Konsumentenschutzminister Buchinger: Mehr Information und bessere Rechte bei Einkäufen im Internet

E-Commerce-Beschwerden beim Internet Ombudsmann haben sich verdreifacht

Die Probleme und Beschwerden bei Internet-Geschäften steigen stark. Das belegt der aktuelle Jahresbericht 2006 des Internet-Ombudsmanns. Der vom BMSK und der Arbeiterkammer geförderte Internet Ombudsmann, der sich seit seiner Gründung Ende 1999 als mittlerweile wichtigste Anlaufstelle bei Problemen mit Online-Shopping in Österreich etabliert hat, verzeichnete im Jahr 2006 4.730 Beschwerdefälle. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2005 „nur“ 1.460 Beschwerdefälle. Insgesamt löste der Internet Ombudsmann im vergangenen Jahr Streitfälle im Wert von über 609.000 Euro im Sinne der KonsumentInnen, erreichte eine Rückzahlung des Betrages oder die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen. „Der starke Anstieg der Beschwerden zeigt deutlich, dass die Aufklärung der KonsumentInnen über die Risken und Rechte bei Internetgeschäften weiter ausgebaut werden muss. Gleichzeitig ist es an der Zeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten der VerbraucherInnen zu verschärfen“, erklärt Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger. Der Konsumentenschutzminister will sich nun für verbesserte Informationspflichten der Anbieter, eine Gewinnabschöpfung bei unlauteren Anbietern und verbraucherfreundlichere Zahlungsmodalitäten einsetzen.**** weiterlesen...

26. Februar 2007

Umsonst gibt´s nix! Achtung vor unlauteren Geschäftspraktiken



Wer kennt sie nicht – Gewinnzusagen, die ins Hausgeflattert kommen, am
Handy als SMS erscheinen oder im Internet plötzlich eingeblendet werden,
versehen mit einer teuren Mehrwertnummer, bei der sich der Gewinn
angeblich abholen lässt oder vermeintliche Gratisangebote im Internet,
denen plötzlich eine Rechnung folgt… Auch Kundenkarten, für die wertvolle Daten bekannt gegeben wurden, können mit unliebsamen Überraschungen verbunden sein.

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06. Februar 2007

Gemeinsam mehr Internet-Sicherheit für Kinder erreichen!

Botschaft der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Vivian Reding anlässlich des Europäischen Safer Internet und Handy Tages 2007 am 6. Februar:Heutzutage gewinnt das Internet immer mehr an Bedeutung und bietet uns ungeahnte Möglichkeiten. Es hat sich zu einem großartigen Instrument für Kommunikation, Bildung und Unterhaltung entwickelt. Es hat jedoch auch eine dunkle Seite, vor allem für unsere Jüngsten, die zu den stärksten Nutzern dieses Mediums gehören. Jederzeit könnten unsere Kinder auf illegale oder pornographische Inhalte stoßen. Der nette Freund am anderen Ende des Chatrooms, könnte sich als gefährlicher Pädophiler entpuppen. Wie können wir unsere Kinder vor solchen Gefahren schützen? Ich spreche zu Ihnen in diesem Fall nicht nur als Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, sondern auch als besorgte Mutter von drei Kindern.
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02. Februar 2007

Alle Parteien gegen Internetkriminalität

In einem Entschließungsantrag aller fünf im Parlament vertretenen Parteien wird die Bundesregierung ersucht, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Internetkriminalität zu erarbeiten. SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier begrüßte es, dass alle fünf Parteien die Brisanz dieser kriminellen Machenschaften im World Wide Web erkannt haben und auch gemeinsam bekämpfen wollen. weiterlesen...

29. Januar 2007

Staatsanwaltschaft beendet Strafverfahren gegen Verimount

Das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Verimount (probenexpress.de, firstload.de, simsen.de) wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien mit einer  Diversion beendet. Die Geschäftsführer wurden einerseits zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet, andererseits  müssen sie in Bezug auf die von ihnen betriebenen Internetseiten folgende Auflagen erfüllen: Keine weiteren Forderungen bei probenexpress.deBezüglich „probenexpress.de“ wird das Unternehmen von der Eintreibung weiterer Geldforderungen Abstand nehmen. Konsumentenfreundlichere Gestaltung bei firstload.deDie Startseite von „firstload.de“ muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten konsumentenfreundlicher gestaltet werden. Es muss auf die Mindestvertragsdauer, die auflaufenden Mindestkosten und die 14-tägige Widerrufsfrist hingewiesen werden.Keine Neuanmeldungen mehr bei simsen.deBei „simsen.de“ werden zur Zeit keine Neuanmeldungen angenommen. Kündigungen von Kunden, die sich bis einschließlich 1. 2. 2006 anmeldeten, werden akzeptiert, soweit die Kündigungen in schriftlicher Form (auch per E-Mail) erfolgen.Sollte die Internetseite „simsen.de“ wieder betrieben werden, muss auf der Startseite über die Mindestvertragsdauer und die Kostenpflicht informiert werden. Das sollten Sie bei Internetanmeldungen in jedem Fall beachten

  • Skepsis bei unglaublichen Versprechen. Auch wenn es auf den ersten Blick den Anschein macht: auch im Internet hat niemand was zu verschenken. Gratis bedeutet nicht immer kostenlos.
  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ein seriöses Unternehmen formuliert die AGB verständlich und „versteckt“ sie nicht auf der Homepage.
  • Rücktrittsrecht: Wurden sie ausreichend über die Möglichkeit eines Vertragsrücktrittes informiert?  Bei Onlinebestellungen haben Sie in vielen Fällen ein Rücktrittsrecht (innerhalb von sieben Werktagen).
  • Unterlagen ausdrucken und aufheben. Drucken Sie alle Angaben rund um den Bestellvorgang aus und legen Sie diese ab. Im Streitfall haben Sie damit die besseren Karten.
  • Richtig reklamieren. Bei Ungereimtheiten setzen Sie sich am besten sofort mit dem Vertragspartner in Verbindung. Im Reklamationsfall unterstützt Sie der Internet Ombudsmann, das Europäische Verbraucherzentrum, die Arbeiterkammer oder das Konsumentenschutzministerium.
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04. Dezember 2006

Tipps für sicheren Weihnachts-Online-Kauf von BMSG und Ombudsmann

Alle Jahre freuen wir uns wieder auf das Weihnachtsfest. Damit Sie beim Online-Einkauf Ihrer Geschenke keine bösen Überraschungen erleben, haben wir wieder einige Ratschläge für Sie bereitgestellt.

Kaufen Sie bitte nur in Geschäften ein, die folgende Angaben im Webshop bekannt geben:

-          Genaue Firmendaten (Firmenname, Adresse, Mailadresse, Telefon, …..)

-          AGB sollten klar und verständlich sein

-          Rücktrittsrecht muss vorhanden sein (7 Werktage ab Warenerhalt)

-          Gewährleistung muss angegeben sein

-          Gesamtkosten müssen VOR Vertragsschluss klar sein (Kosten inkl. MWSt., Transport, Verpackung,…)

-          Sichere Zahlungsart muss vorhanden sein (Kreditkarte nur über SSL-verschlüsselte Übertragung, Treuhandservice, Paypal, Nachnahme), Vorsicht bei Vorauskasse!!!

-          Datenschutz muss eingehalten werden, Datenweitergabe an Dritte muss klar geklärt sein, Zweck der Datenverwendung beschrieben sein

-          Gute Produktbeschreibung soll vorhanden sein

-          Lieferzeit sollte angegeben sein weiterlesen...

01. Dezember 2006

Intelligenztest im Internet: iqfight mit Folgen

Zahlreiche verärgerte Verbraucher beschweren sich über die Internetseite www.iqfight.de der Firma VitaActive LTD aus Deutschland.

Die Seite lockt mit dem Slogan „Der Bessere gewinnt! Zeig′ was Du kannst!“ vor allem Jugendliche an, die beim Surfen zufällig dorthin gelangen.
Doch wenn man beim Intelligenztest mitmacht, kommt kurz darauf eine Rechnung über 30 Euro ins Haus. Nicht voreilig einzahlen!Aber Achtung: Vorschnell einzahlen sollte man diesen Betrag nicht. Denn das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), in dem die EU-Fernabsatzrichtlinie umgesetzt wurde, schützt Konsumenten vor voreiligen Vertragsabschlüssen im Internet. So müssen Konsumenten bei vielen Internetgeschäften (wie z.B. dem vorliegenden Fall) deutlich über die Möglichkeit, dass man vom Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten kann, informiert werden.
Genau diese Bestimmung erfüllt die Firma VitaActive LTD aber nur unzureichend. Dadurch verlängert sich die Rücktrittsfrist, die normalerweise sieben Werktage (Samstag und Sonntag zählen nicht mit) ab Vertragsabschluss betragen würde, auf drei Monate.

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28. November 2006

Online-Quiz: Hohe Kosten statt Millionengewinn

Die Arbeiterkammer Kärnten warnt vor der Teilnahme bei Online-Quizspielen im Internet. Statt der in Aussicht gestellten Euro-Million würden beispielsweise bei einem Quiz, bei dem man ähnlich wie bei der TV-"Millionenshow" Wissensfragen beantworten muss, nur hohe Kosten winken.


Bei der Konsumentenberatung der AK häufen sich Beschwerden von Konsumenten, die an einem Online-Quiz im Internet teilgenommen und einige Hundert Euro verloren haben. Nach der ersten Runde, in der einfache Fragen zum Weiterspielen verleiten, beginnt das kostenpflichtige Spiel.

9,90 Euro pro Spiel
www.onlinequiz.de verlangt ab der zweiten Runde 9,90 Euro pro Spiel. Schafft man diese zweite Runde, beträgt der Gewinn nur zwei Euro. Klickt man aus vier Antwortmöglichkeiten die falsche an, bleibt man auf der zweiten Stufe und neue Kosten fallen an.

Auch wenn man bereits eine höhere Stufe erreicht hat, fällt man immer wieder auf Stufe zwei zurück, sobald man in einer Runde, die aus neun Fragen besteht, eine Frage falsch beantwortet.

Die Leiterin der Kärntner AK-Konsumentenberatung, Josefine Traunik, warnt: "Es drängt sich der Verdacht auf, dass man bei solchen Quizspielen nie in den Genuss der in Aussicht gestellten Million kommt."

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30. Oktober 2006

Download von geschützen Musik-Dateien

Es häufen sich Fälle, in denen User von Tauschbörsen seitens der Verwertungsgesellschaften wegen Eingriffen in Urheberrechte Abmahnungen bekommen.

Darin wird auch pauschaler Schadenersatz in Höhe von rund 6.000 Euro und mehr gefordert. Hier noch einmal die Rechtslage:

Man muß zwischen zwei Vorgängen unterscheiden 
1) dem Herunterladen von Musikfiles ("Download")

2) dem Bereithalten von Musikfiles zu weiteren Verbreitung im Internet an andere User ("Upload")

Soweit ein "Download" nur zum eigenen Gebrauch (Privatkopie) erfolgt und das Musikfile nicht auch zum "Upload" bereitgestellt wird, ist dieser Vorgang jedenfalls nicht strafbar; ob der alleinige "Download" zulässig ist, hängt zum einen davon ab, ob es sich überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und allenfalls welche Rechte die Quelle an dem Werk hat.

Musikwerke stehen 70 Jahre unter Urheberrechtsschutz; bei moderner Musik muss man also damit rechnen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. weiterlesen...

24. Oktober 2006

Trick mit Überzahlung - Nigeria Connection

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer NÖ warnen vor Verkäufen per Internet, bei denen eine Überzahlung erfolgt. Immer öfter werden Leute mit dem „Überzahlungstrick“ hineingelegt. – Die vermeintlichen Käufer schicken wohl dotierte, jedoch nicht gedeckte Schecks. Mit der Bitte, den überzähligen Betrag an einen Freund weiterzuschicken. Gutgläubige Verkäufer lösen den Scheck ein, überweisen wie gewünscht den Restbetrag an den „Freund“ weiter und sitzen kurze Zeit später mit einem dicken Minus auf dem Konto da, wenn sich herausstellt, dass der Scheck nicht gedeckt war.

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