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16. November 2004

Deutsches Urteil zum Rückgaberecht bei Online-Auktionen

Auch Bieter bei Internet-Auktionen, die Ware von professionellen Händlern kaufen, haben ein Widerrufsrecht. Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof nun in einem Urteil.

Demnach haben Kunden bei eBay-Versteigerungen ein Widerrufsrecht und können Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. In Österreich besteht 7 Tage Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Gelegentliche (nicht-gewerbliche) Geschäfte zwischen privaten eBay-Nutzern sind vom Urteil nicht betroffen. In Österreich wurde die Rücktritts-Rechtslage bei Online-Auktionen zwar bisher nicht ausjudiziert. Experten gingen aber schon bisher davon aus, dass ein solches besteht. Dem deutschen Urteil ist jedoch Vorbildcharakter zuzuschreiben, sollte es zu einem dbzgl. Verfahren in Österreich kommen.

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