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15. November 2004

ARGE Daten warnt vor Klagewelle

Wegen angeblicher Musikdownloads | Auskunft nur durch gerichtliche Anordnung oder freiwillige Zustimmung möglich

Die ARGE Daten warnt vor einer Klagewelle im Umfeld von Musikdownloads. Zitiert wird ein Fall aus Oberösterreich, wo eine Person mit der Aufforderung konfrontiert wurde, wegen angeblichem Bereitstellen von mehr als 2000 gespeicherten Musikdateien eine Abstandszahlung von mehr als 4.000 Euro zu leisten. Laut der ARGE Daten handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall. Wie der Anwalt ausführt, hatte er die Personendaten vom Internetprovider des Benutzers erhalten. Begründet wurde die "Urheberrechtsverletzung" damit, dass es dem Anwalt gelungen war vom persönlichen Gerät des Benutzers mehrere, namentlich angeführte Musikdateien downzuloaden. "Auf derartige Abmahn-Forderungen sollte keinesfalls eingegangen werden, keinesfalls sollte irgendein Betrag bezahlt werden oder eine Unterlassungserklärung unterfertigt werden", so die ARGE Daten.

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