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30. Juli 2004

Mobilfunk: Preisansagepflicht ab 1. August 2004

Bonn, 29.07.2004: Ab 01.08.2004 müssen die Anbieter von (0)190er und (0)900er Rufnummern auch den  Anrufern aus Mobilfunknetzen vor dem Telefonat sagen, was das Telefonat kosten wird. Bisher bestand diese Pflicht nur gegenüber Anrufern aus dem Festnetz.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) teilt in einer Presseerklärung mit, dass die Preisansagen folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  1. die Preisansage muss kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit erfolgt sein;
  2. auf den Beginn der Entgeltpflichtigkeit muss hingewiesen werden;
  3. aus der Ansage muss hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht;
  4. der angesagrte Preis muss die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile enthalten;
  5. ändert sich der Preis während des Telefonates, so ist wiederum vor Beginn des neuen Tarifabschnitts der nach der Änderung zu zahlende Preis in gleicher Weise anzusagen.

Wird der Telefonkunde nicht in dieser Weise informiert, kann der Anbieter kein Entgelt verlangen.

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