Suchen
München, 12.07.2004: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in einem Urteil, das in Heft 29 der NJW 2004, Seite 2098 ff veröffentlicht worden ist, mit der Frage auseinander gesetzt, ob Preisbindung von Büchern auch im Rahmen von Internet-Auktionen besteht. (Urteil vom 15.06.2004, Az.: 11 U 18/04)
Die Leitsätze der NJW-Redaktion:
1. Die Einhaltung des festgesetzten Preises beim gewerbs- oder schäftsmäßigen Verkauf von Büchern an Letztabnehmer gemäß §3 BuchpreisbindG verpflichtet nicht nur gewerbsmäßig handelnde Buchverkäufer. Geschäftsmäßig handelt derjenige, der - auch ohne Gewinnerziehungsabsicht - die Wiederholung gleichartiger Tätigkeiten zum wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung macht; dabei kommt es nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht an (hier: Angebot von mehr als 40 "neuen", "ungelesenen", "originalverpackten" Rezensionsexemplaren innerhalb von sechs Wochen auf der Internet-Plattform von eBay)
2. Letztabnehmer im Sinne des § 3 BuchpreisbindG ist nur, wer Bücher zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf erwirbt. Als Letztveräußerer und nicht als Letztabnehmer ist hingegen diejenige anzusehen, der Bücher von Verlagen kostenlos erhält, da diese Bücher noch nicht im Rahmen eines ersten Kaufgeschäfts an Dritte veräußert worden sind.