26. April 2004
AG Moers: "Sofortkauf" bei eBay ist verbindliches Angebot
München, 26.04.2004: Das Amtsgericht Moers hatte in einem
Urteil, das in Heft 18 der NJW 2004, Seite 1330 f veröffentlicht
worden ist, die Einstellung eines Artikels als einen "Sofortkauf"
bei eBay als verbindliches Angebot angesehen. (Urteil vom 11. 2. 2004,
Aktenzeichen 532 C 109/03)
Leitsätze der Redaktion der NJW:
- Die Einstellung eines Artikels in die Internet-Seiten von eBay unter Wahl der Option "Sofortkauf" stellt ein verbindliches Angebot des Verkäufers dar.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay entfalten unmittelbare Wirkung nur im Verhältnis zwischen eBay und Verkäufer bzw. zwischen eBay und Käufer, nicht jedoch zwischen Verkäufer und Käufer. Allerdings sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay Auslegungsgrundlage heranzuziehen.