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26. April 2004

AG Moers: "Sofortkauf" bei eBay ist verbindliches Angebot

München, 26.04.2004: Das Amtsgericht Moers  hatte in einem Urteil, das in Heft 18 der NJW 2004, Seite 1330 f veröffentlicht worden ist, die Einstellung eines Artikels als einen "Sofortkauf" bei eBay als verbindliches Angebot angesehen. (Urteil vom 11. 2. 2004, Aktenzeichen 532 C 109/03)

 Leitsätze der Redaktion der NJW:

  1. Die Einstellung eines Artikels in die Internet-Seiten von eBay unter Wahl der Option "Sofortkauf" stellt ein verbindliches Angebot des Verkäufers dar.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay entfalten unmittelbare Wirkung nur im Verhältnis zwischen eBay und Verkäufer bzw. zwischen eBay und Käufer, nicht jedoch zwischen Verkäufer und Käufer. Allerdings sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay Auslegungsgrundlage heranzuziehen. 

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