28. April 2004
Verwaltungsgericht Köln: Abrechnungsverbot für Internet-Erotik bestätigt
Köln, 28.04.2004: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem (nicht rechtskräftigen) Beschluss vom 26.04.2004 ein Abrechnungsverbot der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gegenüber der Firma "Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH" für Erotik-Dienste im Internet bestätigt. (Az.: 11 L 673/04)
Wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Köln heute mitteilt, hat die 11. Kammer des Gerichtes in einem Eilverfahren eine Entscheidung getroffen, die den Verbraucherschutz stärkt.
Ein ausländischer Anbieter eines Erotik-Internetdienstes hat seine Webseite so eingerichtet, dass der Nutzer ihrer Internetseiten durch Anklicken eines Buttons oder Werbebanners ein Anwählprogramm auslöst, das die bestehende Verbindung ins Internet trennt und stattdessen eine Verbindung zu einer gebührenpflichtigen Festnetzrufnummer herstellt, über die dann die Telefonnummer des Internetnutzers in Erfahrung gebracht wird. Der Inhaber des Telefonanschlusses erhält sodann eine Rechnung der Firma "Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH", die von dem ausländischen Anbieter beauftragt wurde, die so zustande gekommenen Verbindungen abzurechnen. Die Rechnung beläuft sich auf 69,95 für die Möglichkeit, das Internet-Erotik-Angebot einen Monat lang zu nutzen.
Diesem Verfahren hat die Regulierungsbehörde einen Riegel vorgeschoben und der Firma "Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH" die Rechnungserteilung mit Bescheid vom 26.02.2004 verboten. Die Hanseaten haben dagegen beim Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Anordnung beantragt. Das Gericht hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz wiege schwerer als das Interesse der Firma an dem (vorläufigen) Recht, weiter Rechnungen erteilen zu dürfen. Alle weiteren Rechtsfragen müssten im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis dahin dürfen solche Rechnungen weiter
nicht erteilt werden.
ombudsmann.de meint: hoffentlich wird auch in der nächsten Instanz beim Oberverwaltungsgericht in Münster der Verbraucherschutz so ernst genommen wie in Köln.