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09. Februar 2004

ct: Zanken und Vertragen ohne Richter

Hannover, 09.02.2004: Die renommierte Computerzeitschrift "ct" aus dem Heise Verlag stellt in ihrer heutigen Ausgabe in einem 6-seitigen Artikel von Rechtsanwalt Kai Mielke spezielle Rechtsfragen rund um Internet-Auktionen vor und weist auf die Schwierigkeiten hin, auf dem Rechtsweg Ansprüche durchzusetzen.

Am Ende des Artikels heißt es:

"Zanken und Vertragen ohne Richter

Eigentlich uralt, aber für viele ratlose eBay-Teilnehmer offenbar ganz neu ist die Erkenntnis, dass es wenig hilft, im Recht zu sein, wenn man dieses Recht nicht durchsetzen kann. So bleibt etwa einem enttäuschten Höchstbieter, dem es nicht gelingt, einen störrischen eBay-Verkäufer davon zu überzeugen, dass er mangelhafte und falsch beschriebene Ware zurück nehmen soll, normalerweise nur der Rechtsweg. Das bedeutet aber oft ellenlange Prozesse, Gutachten, Termine beim Rechtsanwalt - und meistens ein Risiko von Kosten, die den Wert der fraglichen Auktionsware um ein Vielfaches übersteigen. Wenn sich Käufer und Verkäufer jedoch auf eine aussergerichtliche Streitschlichtung einlassen, geht es auch wesentlich einfacher und billiger. So unterhält etwa der Bundesverband "Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V." über die Website www.ombudsmann.de mit Unterstützung der EU-Kommission und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz eine unparteiische Schiedsstelle für den Online-Handel, deren bislang kostenlose Dienste auch eBay-Auktionspartner wahrnehmen können - sofern der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer ist."

aus:
ct magazin für computer technik, Heft 4, 09.02.2004, S. 96ff (103)

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