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28. Januar 2004

Neuer Gesetzentwurf: Finanzgeschäfte und Versicherungen im Internet

Berlin, 28.01.2004: Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Verbraucherschutz von Internetgeschäften bei Finanzdienstleistungen und Versicherngen verbessern soll. Wenn das Gesetz den Bundestag und seine Ausschüsse passiert, soll es im Oktober 2004 in Kraft treten.

Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung einer Verpflichtung der Europäischen Union nach, die in der "Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher" vom 23.09.2002 beschriebenen Verbraucherrechte bis zum 09.10.2004 in nationales Recht umzusetzen.

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz werden u.a. die Vorschriften über Fernabsatzverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch und damit im Zusammenhang stehende Vorschriften auf Finanzdienstleistungen und Versicherungsverträge ausgeweitet. Insoweit soll eine Lücke des Verbraucherschutzes geschlossen werden, die durch die Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 nicht beseitigt war. Der Gesetzentwurf präzisiert die Informationspflichten der Anbieter von Finanzdienstleistungen und Versicherungen und passt das Widerrufsrecht der Verbraucher dem bereits bestehenden Widerrufsrecht bei Verbrauchsgüterkäufen an. Gleichzeitig wird entsprechend dem Auftrag der EU auch der Versuch unternommen, die aussergerichtliche Streitbeilegung zu fördern.

Der Gesetzentwurf und seine Begründung (69 Seiten) kann über die Internetseite des Bundesjustizministeriums als pdf-Datei herunter geladen werden: ( www.bmj.bund.de/images/11741.pdf ).

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