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11. Dezember 2003

Europäischer Gerichtshof: Medikamentenkauf im Internet

Luxemburg, 11.12.2003: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bisherige Verbot, Medikamente in Deutschland im Internet zu verkaufen, für unzulässig erklärt - jedenfalls teilweise.

Der vor dem Landgericht Frankfurt a. M. geführte Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der niederländischen Versandapotheke DocMorris ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 11.12.2003 praktisch entschieden:

  1. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die in Deutschland zugelassen sind, dürfen über den Versandhandel vertrieben werden.
  2. Für verschreibungspflichtige Medikamente gilt das nicht, diese müssen nach wie vor beim Apotheker gekauft werden.
  3. Nicht in Deutschland zugelassene Medikamente dürfen auch nicht über den Versandhandel in Deutschland vertrieben werden.

Damit sind wichtige Rechtsfragen über das Spannungsverhältnis zwischen Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz und Warenverkehrsfreiheit in der EU höchstrichterlich entschieden. Die Entscheidung wirkt sich auch auf den E-Commerce aus, weil die Internet-Apotheke wegen der schärfer kalkulierten Preise einen zunehmend größeren Marktanteil am Medikamentenverkauf hat.

Für Deutschland ist die Bedeutung der Gerichtsentscheidung nur eingeschränkt, weil ab 01. Januar 2004 ohnehin die Zulässigkeit des Medikamentenversandhandels gesetzlich geregelt worden ist.

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