01. August 2012

Ab heute gilt in Deutschland die Button-Lösung

Ab 1.8.2012 müssen sich Online-Shops, die Verträge mit deutschen Verbrauchern schließen, an neue gesetzliche Vorgaben halten. Die sogenannte "Button-Lösung" sieht vor, dass KonsumentInnen eindeutig und unmissverständlich darüber informiert werden müssen, dass die Bestellung eine finanzielle Verpflichtung begründet.

Auf dem Bestellbutton muss somit etwa "kaufen oder "kostenpflichtig bestellen", nicht jedoch "anmelden" oder "bestellen" stehen. Wird mittels Bestellbutton nicht eindeutig auf die Zahlungspflicht hingewiesen, kommt auch kein wirksamer Vertrag zustande. Unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons müssen außerdem Informationen, wie zum Beispiel der Gesamtpreis, wesentliche Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung oder Mindestlaufzeit des Vertrages angegeben werden.

Die neue Reglung ist auch für KonsumentInnen aus Österreich von Interesse: Einerseits sieht auch die neue Verbraucherrechte-Richtlinie der EU, die bis Ende 2013 in Österreich umgesetzt sein muss, eine "Button-Lösung" vor. Andererseits gilt die "Button-Lösung" jetzt schon für KonsumentInnen mit Wohnsitz in Österreich, wenn diese Online-Verträge abschließen, die deutschem Recht unterliegen.