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Am 31. Oktober begann am Landgericht Hamburg ein Verfahren gegen die Hintermänner von Internetabzocke-Websites (wie z.B. 99downloads.de) wegen mutmaßlichen Betrugs und mutmaßlich gewerblichen Urheberrechtsverletzungen.
Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass hier erstmals ein Strafgericht mit dem bereits seit 2005 bestehenden Problem der vermeintlichen "Gratis"-Angebote befasst ist. Konsumentenschützer hoffen, dass eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs die Internetabzocke nachhaltig eindämmen könnte. Zahlreiche erfolgreiche zivilrechtliche Verfahren haben bisher keinen entscheidenden Erfolg bei der Bekämpfung der Abo-Fallen gebracht.
Das RTL Nachtjournal berichtete am 01.11.2011 über das Gerichtsverfahren in Hamburg.
Beim Internet Ombudsmann ist der Anteil der vermeintlichen "Gratis"-Angebote an der Anzahl der Gesamtbeschwerden im Jahr 2011 deutlich zurückgegangen. Trotzdem werden nach wie vor zahlreiche Rechnungen und Mahnungen von Internetabzockern ohne ausreichender Rechtsgrundlage verschickt. Aktuell erhalten wir Beschwerden vor allem über die Betreiber von www.topof-software.de (bzw. www.top-of-software.de). Als Unternehmen tritt dabei aktuell die Tropmi Payment GmbH auf (früher z.B. auch Content Services Ltd.). In den Rechnungen werden irreführende Urteile genannt, die eine angebliche Zahlungspflicht bestätigen.
Es gilt jedoch weiterhin: Bei Forderungen von vermeintlichen "Gratis"-Anbietern besteht keine Zahlungspflicht. Wir empfehlen, dies an den Betreiber mit einem Musterbrief klarzustellen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier bzw. geben Sie eine Beschwerde beim Internet Ombudsmann auf! Wir beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.