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Gute Neuigkeiten aus Deutschland zur Problematik der vermeintlichen "Gratis"-Anbieter im Internet: Nach der Rechtsansicht des OLG Frankfurt ist das Vorgehen der Internet-Abzocker als Betrug im strafrechtlichen Sinne zu werten.
Das endgültige Urteil in der Sache hat jetzt das LG Frankfurt zu fällen. Es ist davon auszugehen, dass einer baldigen Verurteilung bestimmter für die Internet-Abzocke verantwortlichen Personen wegen gewerbsmäßigen Betrugs jetzt nicht mehr viel entgegen steht.
Weitere Informationen zu dem Fall finden Sie hier.