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02. Dezember 2010

Erfolgreiche Verbandsklage des VKI gegen GMX

Aufgrund einer Klage des VKI gegen GMX (nunmehr 1&1 Mail und Media GmbH) wegen mehreren Verstößen gegen das Konsumentenschutzgesetz gab GMX einen Unterlassungsvergleich ab.

Die Klage richtete sich primär gegen die Vorgehensweise von GMX, wonach User des unentgeltlichen FreeMail-Dienstes Werbemails in Form von Geburtstagsüberraschungen oder Treuegeschenken erhielten. Durch die Inanspruchnahme der dort angepriesenen Gratis- und Schnupperabos tappten die Kunden jedoch automatisch in eine nach Ablauf der Testphase kostenpflichtige Abofalle. Auf die Kostenpflicht wurde nicht deutlich hingewiesen.

Nun ist GMX verpflichtet entsprechende Praktiken in Zukunft zu Unterlassen. Der VKI rät betroffenen KonsumenteInnen Forderungen im Zusammenhang mit solchen Verträgen nicht zu bezahlen, da die nach Ablauf der Testphase durch Verschweigung zustande gekommenen Verträge unwirksam sind.

Weitere Informationen zum Unterlassungsvergleich finden Sie auf der Website des VKI.

Bei Fragen zu GMX-Verträgen steht Ihnen der Internet Ombudsmann jederzeit zur Verfügung. 

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