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Seit einigen Tagen versendet der bekannte vermeintliche "Gratis"-Anbieter Premium Content GmbH (z.B. www.my-downloads.de), zusammen mit den üblichen Zahlungsaufforderungen und Drohungen mit gerichtlichen Mahnverfahren, eine Entscheidung des AG Langen vom 14.6.2010 um zusätzlichen Druck auf KonsumentInnen auszuüben.
Diese Entscheidung des AG Langen enthält jedoch keine Darstellung des Sachverhalts. Somit ist nicht ersichtlich, ob sie überhaupt die Abzocker-Seite www.my-downloads.de betrifft und wie der Vertrag zustande gekommen sein soll. Des Weiteren ist festzuhalten, dass im vorliegenden Fall ein Konsument die Premium Content GmbH auf Feststellung des Nichtbestehens einer Forderung geklagt hat und nicht etwa die Premium Content GmbH den Konsumenten auf Zahlung.
Außerdem hat das AG Langen am 29.3.2010 bezogen auf das Angebot von www.my-downloads.de entschieden, dass eine Forderung der Premium Content GmbH gegen einen Konsumenten nicht bestanden hat, weil für diesen mangels wahrnehmbaren Hinweises nicht ersichtlich war, dass er einen entgeltlichen Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abschließe.
Wir raten deshalb sich von dem, eventuell mit der Zahlungsaufforderung mitgeschickten, Urteil des AG Langen vom 14.6.2010 nicht einschüchtern zu lassen.