22. März 2010
Neues unterinstanzliches Urteil gegen Opendownload
Im deutschen Marburg erging ein neues Urteil gegen Opendownload und den Anwalt Olaf Tank.
Das Amtsgericht Marburg stellte in diesem fest, dass die Plattform eine Täuschung der Konsumenten betreibt, und die Inhalte keine adäquate Gegenleistung zum Abopreis seien.
Daher stellte es fest, dass der Anbieter dem klagenden Konsumenten seine Anwaltsgebühren, die er wegen der Forderung von Opendownload hatte, ersetzen muss.
Sollten Sie selber Probleme mit diesem oder anderen vermeintlichen "Gratis"-Angeboten haben, empfehlen wir Ihnen eine
BESCHWERDE über das Unternehmen aufgeben, woraufhin wir Sie zur weiteren Vorgehensweise beraten werden.