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03. März 2010

Bundeskriminalamt warnt vor gefälschten "Filesharing"-Abmahnungen

Das Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Welle an "Inkassostalking" E-Mails. Die Täter versenden momentan in Österreich E-Mails deren Inhalt mit Klagen wegen Urheberrechtsverletzung im Bezug auf pornografischen Material droht. In diesen Briefen wird den EmpfängerInnen vorgeworfen, dass man illegal pornografische Inhalte und musikalische Werke über Peer-2-Peer Netzwerke heruntergeladen hat.

Diese Schreiben mit dem Absendeort Regensburg, bestechen durch einwandfreies juristisches Deutsch und spiegeln dadurch Seriosität und Echtheit vor. So werden Paragrafen des deutschen Urheberrechtsgesetzes angeführt und die Zusammenarbeit mit Antipiracy Unternehmen vorgegeben. Weiters wird mitgeteilt, dass bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstattet wurde. Jedoch wird vorgegeben, dass nach Zahlung von 100,00 Euro diese Anzeige vom vermeintlichen "Kläger" zurückgezogen wird, bzw. der "Kläger" dann behaupten würde, diese Anzeige sei irrtümlich gegen sie gestellt worden.

Die Bezahlung soll durch Übersendung eines Paysafecard-Codes per E-Mail erfolgen, welche die Einstellung der Klage erwirkt. Diese Zahlungsweise ist komplett untypisch für Anwaltskanzleien und deutet daher auf einen Betrug hin.

Auf telefonische Rückfrage bei der Anwaltskanzlei die früher tatsächlich unter "kuw rechtsanwälte" firmierte, wurde uns mitgeteilt, dass diese Firma nicht mehr besteht. Es sind bereits zahlreiche Beschwerden bei der nunmehr anderslautenden Anwaltskanzlei eingegangen und es erfolgt eine Anzeige durch die Rechtsanwälte der Nachfolgefirma gegen den/die unbekannte(n) Täter.

Bitte seien Sie vorsichtig wenn Sie solche Briefe erhalten. Zahlen Sie auf keinen Fall sofort und überlegen Sie sich, ob diese Anschuldigungen überhaupt stimmen können. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei telefonisch um zu überprüfen, dass dieses Schreiben seine Richtigkeit hat.

Wie schützt man sich:

  • Meiden Sie dubios anmutende Kontakte. Überprüfen Sie im Internet, ob die genannte Firma besteht.
  • Bezahlen Sie auf keinen Fall, überlegen Sie sich, ob diese Anschuldigungen überhaupt stimmen können
  • Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei telefonisch, sollte dies nicht möglich sein, so ist dies suspekt.
  • Übersenden Sie keine Paysafecard-Codes per E-Mail an unbekannte Empfänger.

Wenn Sie mit einem ähnlichen Sachverhalt konfrontiert sind, geben Sie eine Beschwerde an den Internet Ombudsmann auf. Wir beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.

Quelle: BMI

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