15. September 2009
Irreführende Webseiten
Bei einem Test der EU-Kommission, wurden bei Onlineshops viele Mängel festgestellt.
Von den 369 getesteten Internetseiten, sind die Hälfte bei dem Test der Kommission durchgefallen. Besonderer Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Informationspflichten, insbesondere die Informationen über das Rücktrittsrecht und klare Preiskennzeichnung gelegt.
Dieser Test wurde durchgeführt, da nicht nur der Umsatz im Online-Handel steigt, sondern auch die daraus resultierenden Beschwerden bei den Verbraucherorganisationen.
Sollten Sie ein Problem mit einem Online-Shop haben, geben Sie einfach eine
Beschwerde auf, und wir werden Sie zur weiteren Vorgehensweise beraten.