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24. Januar 2009

Einheitlicher Konsumentenschutz in Europa bringt auch Nachteile

Die EU-Kommission will im Konsumentenrecht neue Regeln. Geplant ist, dass der Vorschlag noch im Sommer im EU-Parlament diskutiert wird. Die Arbeiterkammer stellt in einer Stellungnahme Nachteile für heimische Konsumenten dar.

Fazit der Arbeiterkammer: Statt den Konsumentenschutz zu stärken, plant die EU einige wichtige Regeln für heimische KonsumentInnen zu durchlöchern. Denn sie will eine Vollharmonisierung, das heißt Mitgliedsstaaten sollen künftig keine strengeren Regeln haben dürfen. Verbesserungen müssten künftig auf EU-Ebene diskutiert werden, was oft langwierig und schwierig werden könnte.

Die EU-Kommission hat im Herbst 2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie über „Rechte der Verbraucher“ vorgestellt. Einheitliche Standards sind zwar positiv, aber viele Regelungen werden nach Einschätzung der Arbeiterkammer dadurch für heimische KonsumentInnen schlechter.

    AK-Stellungnahme zur Neuordnung der Rechte der Verbraucher im Volltext.

    Quelle: Arbeiterkammer

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    BMASK - Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

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