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21. Januar 2009

Erfolge gegen "Abzocker" in Deutschland

Ein neues Urteil gegen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. gibt es jetzt aus Deuschland - der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) klagte die beiden Unternehmen, die mit Seiten wie www.genealogie.de, www.grafikarchiv.com und www.gedichteserver.com "berühmt" geworden sind, und gewann den Prozess nun in 2. Instanz.

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die unklaren Preisangaben, die oft nur am Ende eines Hinweistextes oder mit Verweisen zu finden waren. Es verstoße gegen das Irreführungsverbot und die Preisangabenverordnung, Konsumenten auf diese Art und Weise zu täuschen. Preise müssen dem Angebot eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein, so das Gericht.

Weiters war das Gericht davon überzeugt, dass die Unternehmen arglistig und in Täuschungsabsicht handeln.

Eine wichtige Entscheidung des Gerichtes war, dem DSW einen Gewinnabschöpfungsanspruch gegen die Unternehmen zuzusprechen. Beide verurteilten Unternehmen müssen nun angeben, wie viel Gewinn sie erzielt haben. Dieser soll dann an den Bundeshaushalt abgeführt werden.

 Quelle:  Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW)

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