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Zahllose österreichische Konsumenten
werden wieder durch Forderungsschreiben der deutschen Anwältin Katja
Günther verunsichert.
Die Rechtsanwältin Katja Günther vertritt neuerdings folgende Firmen:
Vorgehensweise immer gleich
Mit
Onlinedienstleistungen, wie z.B. Ahnenforschung, Lebenserwartung oder
Lebenstests etc., die auf den ersten Blick kostenlos erscheinen, gehen
zahlreiche Unternehmen im Internet nach wie vor auf Kundenfang.
Erst wenn die Rechnung kommt, wird den Betroffenen die entgeltliche Anmeldung bewusst.
Die genannten Unternehmen versuchen durch diesen Schritt offenbar Druck auszuüben, Konsumenten zu verunsichern bzw. einzuschüchtern und damit zur Zahlung zu bewegen.
Firma bereits angeschrieben
Wenn Sie sich vor einiger Zeit auf einer der genannten Internetseiten angemeldet haben, allerdings bereits eingeschrieben den Rücktritt vom Vertrag erklärten, ist ein weiteres Schreiben an die Rechtsanwältin nicht mehr notwendig.
Dasselbe gilt, wenn Sie ohne Anmeldung eine Rechnung erhielten und gegenüber dem Unternehmen aus diesem Grund bereits gegen die Rechnung protestiert haben.
Noch nicht schriftlich reagiert
Falls Sie auf Rechnungen und Mahnungen der oben genannten Firmen noch nicht reagiert haben, raten wir Ihnen, sich um gehend an den Internet Ombudsmann zu wenden und eine Beschwerde einzubringen. Wir werden nach genauer Beurteilung der Umstände im jeweiligen Fall Informationen zum weiteren Vorgehen an Sie übermitteln. In vielen Fällen reicht es, den unten bereitgestellten Musterbrief (eingeschriebener Brief) an die Firma zu senden, dies sollte jedoch erst auf unseren Rat hin erfolgen.
Nicht einschüchtern lassen
Unserer Erfahrung nach ignorieren viele Firmen und deren deutsche Anwälte die Rücktrittserklärungen und bestehen mittels Mahnschreiben weiter auf Zahlung. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Forderungen von den uns zur Zeit bekannten Unternehmen nicht zu Recht bestehen.
Darüberhinaus informiert die deutsche Stiftung Warentest
auf ihrer Website, dass bei der Rechtsanwaltskammer München bereits
Beschwerden gegen RA Günther aufliegen. Es wurde ein berufsrechtliches
Verfahren eingeleitet.
Tipps Heben
Sie alle Unterlagen sicherheitshalber auf. So sind Sie für den Fall,
dass ein Untenehmen tatsächlich den Rechtsweg bestreitet, gut
vorbereitet. Anzumerken ist überdies, dass Rechtsanwältin Katja
Günther in Österreich nicht klagsbefugt wäre. Hier könnte nur die Firma
direkt bei ihrem Wohnsitzgericht eine Klage einbringen, oder sich durch
einen in Österreich eingetragenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie sollten sich durch hartnäckige Mahnschreiben nicht ins Bockshorn jagen lassen!
Diese und andere windige Internet-Unternehmen agieren offenbar nach dem Motto: Man probiert´s halt....