24. Oktober 2006
Trick mit Überzahlung - Nigeria Connection
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer NÖ warnen vor Verkäufen per
Internet, bei denen eine Überzahlung erfolgt. Immer öfter werden Leute mit dem Überzahlungstrick“
hineingelegt. – Die vermeintlichen Käufer schicken wohl dotierte,
jedoch nicht gedeckte Schecks. Mit der Bitte, den überzähligen Betrag an einen Freund
weiterzuschicken. Gutgläubige Verkäufer lösen den Scheck ein,
überweisen wie gewünscht den Restbetrag an den Freund“ weiter und
sitzen kurze Zeit später mit einem dicken Minus auf dem Konto da, wenn
sich herausstellt, dass der Scheck nicht gedeckt war.
Herr Stefan F. aus Krems eine Erfahrung reicher und viel Geld los: Er
wollte sein Motorrad um 3.400 Euro auf einer Internetplattform
verkaufen. Und schon bald fand sich ein Käufer aus England, der das
Motorrad angeblich seinem Freund in Nigeria schenken wollte. Dazu
schickte der Käufer einen Scheck über 8.500 Euro. Also deutlich mehr,
als das Motorrad kosten sollte. Die Begründung: Herr F. sollte das
Geschenk mittels eines Shipping-Agents nach Nigeria schicken und der
Restbetrag sei als zusätzliches Geld für den afrikanischen Freund
gedacht. Stefan F. brachte den Scheck zur Bank. Dieser wurde
gutgeschrieben – allerdings mit Vorbehalt. Dazu Martin Hofecker,
Bankexperte in der AKNÖ: "Der Konsument hatte jetzt zwar einen Scheck
in Händen, das Kleingeschriebene hat er allerdings übersehen: Nämlich
dass der Eingang der Gutschrift vorbehalten ist. Das heißt, das Geld
ist zwar auf dem Konto, gehört dem Verbraucher aber erst, wenn die
Echtheit des Schecks feststeht.“ Herr F. erfüllte nun seinen Teil der
Abmachung: Er behielt den Kaufpreis des Motorrades ein, zahlte die
Kosten des Spedition und überwies den restlichen Betrag über Western
Union an den Freund in Nigeria. Damit war der Fall für ihn erledigt.
Scheck gefälscht, Minus auf dem KontoDas
dachte der Konsument zumindest. Bis er einen Brief von seiner Bank
bekam, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass der Scheck gefälscht
und sein Konto mit fast 5.400 Euro überzogen war. Die Überweisung, die
er über Western Union getätigt hatte, konnte auch nicht mehr
nachverfolgt werden und so wandte sich Herr F. an die AKNÖ in der
Hoffnung auf Hilfe. Doch selbst die Konsumentenberater können in so
einem Fall nichts ausrichten. Sondern nur raten, schon im Vorfeld
vorsichtig zu sein: "Haben Sie im Internet etwas verkauft und einen
Scheck dafür erhalten, dann lösen Sie ihn zwar ein, warten aber
unbedingt auf die Bestätigung der Bank über die Echtheit des Schecks
ab, bevor Sie die Ware losschicken oder Geld beheben. Lassen Sie sich
auf keinen Fall vom Käufer drängen.“
Weitere Informationen:
Information der TU Berlin:
Nigeria Connection - E-Mails mit kriminellen Absichten