23. Februar 2006
Simsen.de hält Ombudsmann auf Trab: FINGER WEG!
ACHTUNG vor Gratisangeboten, kostenlosen Gewinnspielen, kostenlosen
Probensendungen, Gratis-SMS etc.
Simsen.de
(siehe Watchlist) sorgt derzeit für hunderte
Beschwerden bezüglich seiner angeblich kostenlosen SMS".
Denn
es handelt sich um KEINEN Gratis-Dienst. Die bei Simsen.de anfallenden
Kosten werden vom Unternehmen versteckt und verschleiert und nur in den AGBs erwähnt.
Die Nutzer von
simsen.de erhalten anschließend hohe Rechnungen und aggressive
Mahnungen von Inkassobüros per Post.
Sowohl in Deutschland und auch in Österreich sind bereits die zuständingen Behörden aktiv.
Das
Unternehmen zeigt sich leider auch nach zahlreichen Interventionen des
Internet Ombudsmann und anderer Einrichtungen nicht bereit, Änderungen
an der Website vorzunehmen. Daher wurde es auf die Watchlist gestellt.
Der
Internet Ombudsmann und das Konsumentenschutzministerium warnen in
diesem Zusammenhang generell und eindringlich vor so genannten
"Gratisangeboten" im Internet. Die meisten stellen sich im Nachhinein
als kostenpflichtige Dienste, Daten-Sammelstellen für Werbezwecke oder
gar als vorsätzlicher Betrug
heraus.
Bei all diesen so genannten "Gratis-Angeboten" ist die
genaue Durchsicht der Teilnahmebedingungen oder der AGB sehr wichtig! –
besser ist jedoch, sie gänzlich zu meiden.
Uns wurden auch Fälle
gemeldet, bei denen auch Kunden mit Mahnungen belästigt wurden, denen
diese Websites völlig unbekannt sind und die auch nie einen Vertrag mit
dieser Firma geschlossen haben.
NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN UND NICHT VOREILIG BEZAHLEN!
Diese Betroffenen können die Forderung mittels eingeschriebenen Brief an
die Firma zurückweisen und sollen die Rechnung KEINESFALLS bezahlen - auch nicht, wenn mit Inkasso-Büros gedroht wird.
Spätere Rückforderungen an solche Firmen sind meist aussichtslos.
Aber
auch jenen Kunden, die unbewusst die AGB mit den versteckten
Presiangeaben akzeptiert haben, raten wir zum derzeitigen Zeitpunkt die
Rechnungen NICHT zu bezahlen, da das Geschäft durch die Verschleierung
der Kosten und andere Verstösse gegen das E-Commerce-Gesetz sicher
nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Es ergibt sich der
begründete Verdacht, dass aufgrund der unklaren Formulierung der AGB,
der eigentliche Geschäftszweck nur darin besteht, dass ahnungslose
Kunden mit Zahlungsaufforderungen bombardiert werden können.
Wir
weisen darauf hin, dass laut aktueller österreichischer Rechtsprechung,
die einfache Kenntnis von IP-Adressen und anderen persönlichen Daten
kein eindeutiger Nachweis eines ordnungsgemäß zustande gekommenen
Vertragsverhältnissen ist und dass die Inhaber von PCs oder IP-Adressen
NICHT für generell die Verwendung der PCs haften.
Betroffene
Kunden können auf www.ombudsmann.at auch eine Beschwerde
übermitteln, damit wir sie informieren und geeignete Musterbriefe etc. übersenden können.
Infos der AKNÖ zu diesem Thema:
hier