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23. Februar 2006

Simsen.de hält Ombudsmann auf Trab: FINGER WEG!

ACHTUNG vor Gratisangeboten, kostenlosen Gewinnspielen, kostenlosen
Probensendungen, Gratis-SMS etc.

Simsen.de (siehe Watchlist) sorgt derzeit für hunderte Beschwerden bezüglich seiner angeblich „kostenlosen SMS".


Denn es handelt sich  um KEINEN Gratis-Dienst. Die bei Simsen.de anfallenden Kosten werden vom Unternehmen versteckt und verschleiert und nur in den AGBs erwähnt.

Die Nutzer von simsen.de erhalten anschließend hohe Rechnungen und aggressive Mahnungen von Inkassobüros per Post.

Sowohl in Deutschland und auch in Österreich sind bereits die zuständingen Behörden aktiv.

Das Unternehmen zeigt sich leider auch nach zahlreichen Interventionen des Internet Ombudsmann und anderer Einrichtungen nicht bereit, Änderungen an der Website vorzunehmen. Daher wurde es auf die Watchlist gestellt.

Der Internet Ombudsmann und das Konsumentenschutzministerium warnen in diesem Zusammenhang generell und eindringlich vor so genannten "Gratisangeboten" im Internet. Die meisten stellen sich im Nachhinein als kostenpflichtige Dienste, Daten-Sammelstellen für Werbezwecke oder gar als vorsätzlicher Betrug heraus.

Bei all diesen so genannten "Gratis-Angeboten" ist die genaue Durchsicht der Teilnahmebedingungen oder der AGB sehr wichtig! – besser ist jedoch, sie gänzlich zu meiden.

Uns wurden auch Fälle gemeldet, bei denen auch Kunden mit Mahnungen belästigt wurden, denen diese Websites völlig unbekannt sind und die auch nie einen Vertrag mit dieser Firma geschlossen haben.

NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN UND NICHT VOREILIG BEZAHLEN!

Diese Betroffenen können die Forderung mittels eingeschriebenen Brief an die Firma zurückweisen und sollen die Rechnung KEINESFALLS bezahlen - auch nicht, wenn mit Inkasso-Büros gedroht wird. Spätere Rückforderungen an solche Firmen sind meist aussichtslos.

Aber auch jenen Kunden, die unbewusst die AGB mit den versteckten Presiangeaben akzeptiert haben, raten wir zum derzeitigen Zeitpunkt die Rechnungen NICHT zu bezahlen, da das Geschäft durch die Verschleierung der Kosten und andere Verstösse gegen das E-Commerce-Gesetz sicher nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Es ergibt sich der begründete Verdacht, dass aufgrund der unklaren Formulierung der AGB, der eigentliche Geschäftszweck nur darin besteht, dass ahnungslose Kunden mit Zahlungsaufforderungen bombardiert werden können.

Wir weisen darauf hin, dass laut aktueller österreichischer Rechtsprechung, die einfache Kenntnis von IP-Adressen und anderen persönlichen Daten kein eindeutiger Nachweis eines ordnungsgemäß zustande gekommenen Vertragsverhältnissen ist und dass die Inhaber von PCs oder IP-Adressen NICHT für generell die Verwendung der PCs haften.

Betroffene Kunden können auf www.ombudsmann.at auch eine Beschwerde übermitteln, damit wir sie informieren und geeignete Musterbriefe etc. übersenden können.

Infos der AKNÖ zu diesem Thema: hier

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