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29. August 2005

Jamba bekommt Ärger mit dem Verbraucherschutz

Abo-Verkauf soll deutlicher markiert werden

Dem Berliner Klingelton-Unternehmen Jamba weht zunehmend ein kalter Wind ins Gesicht. Nun haben nach Informationen des Berliner Tagesspiegels die Klingeltonhändler eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen wegen seiner Geschäftspraxis abgemahnt hatte. Dem Artikel des Tagesspiegels zufolge verpflichtete sich Jamba mit der Unterlassungserklärung, stärker über seine Vertragsgestaltungen Auskunft zu geben. Gegenstand des Ärgers sind die Abos, die die Kunden mit dem Erwerb eines Klingeltons automatisch abschließen - ohne darauf ausreichend hingewiesen zu werden, so der Vorwurf des vzbv.


Die in mikroskopisch kleiner Schrift für Sekundenbruchteile eingeblendeten Hinweise in der nervtötenden Fernsehwerbung des Unternehmens weisen zwar auf das Abo hin, doch erkennbar sind diese kaum. Ein solches Abo kann nach Angaben des Berichts 4,99 Euro im Monat kosten - der Vertrag wird gleich auf unbestimmte Zeit geschlossen, auch wenn man gar keine weiteren Klingeltöne abruft.

Nach Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) besitzen rund 82 Prozent der 12- bis 19-Jährigen in Deutschland ein Handy, geben allein 190 Millionen Euro für den Download von Spielen oder Klingeltönen aus und überschulden sich so teils massiv. Misterin Künast: Kinder werden ausgenutzt, das muss verhindert werden.

Das Bundesministerium hat zusammen mit Partnern eine Website ins Leben gerufen, auf der Jugendliche ihre Klingeltöne selbst komponieren und kostenlos herunterladen können. Auf Netzcheckers.de können drei Monate lang (Beginn der Aktion war der 15. August 2005) mit dem "Magix Ringtone Maker" kostenlos Klingeltöne entwickelt und dann heruntergezogen werden.



Quelle: www.golem.de

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