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Verkauf gefälschter Waren

Bei den vom Unternehmen verkauften vermeintlichen Markenartikeln handelt es sich Konsumentenberichten zufolge um Fälschungen, die aus dem EU-Ausland verschickt werden. Es liegen bereits mehrere Beschwerden beim Internet Ombudsmann vor. Bezahlt wird oft per Vorauskasse.

Gefälschte Ware kann vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden. Dem Käufer bleibt in diesem Fall nur einer Zollverständigung. Auch wenn die gefälschte Ware beim Käufer ankommt, können Ersatzansprüche in Praxis meistens nicht durchgesetzt werden. Betroffene Konsumenten können lediglich eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.

Desweiteren findet sich auf der Seite des Anbieters weder eine Belehrung über das gesetzliche Rücktrittsrecht noch ein Impressum.

Prävention:

•    Informieren Sie sich vor dem Einkauf über den Webseitenbetreiber, z.B. über das Impressum. Wenn kein Impressum aufscheint, ist das ein klarer Hinweis auf mangelnde Seriosität.
•    Bei ausländischen Anbietern, insbesondere außerhalb der EU, ist es außerdem meist schwieriger in Problemfällen zu seinem Recht zu kommen.
•    Bezahlen Sie nicht im Voraus mittels Banküberweisung.
•    Führen Sie Preisvergleiche durch und lassen Sie sich vor allem nicht von extrem günstigen Preisen täuschen.
•    Viele Hersteller von häufig gefälschten Waren (v.a. Kleidung) führen auf ihrer Website eine Liste vertrauenswürdiger Online-Shops an.

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