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top-of-software.de: Abzocke durch Firma Content Services Ltd

Wenn Sie eine Rechnung, den Brief eines Anwalts oder eine Mahnung von einem Inkasso-Büro erhalten, beraten wir Sie gerne kostenlos zur weiteren Vorgehensweise. Geben Sie jetzt eine Beschwerde über die Content Services Ltd. beim Internet Ombudsmann auf.

Top-of-software.de (bzw. auch topof-software.de) wurde auf die Watchlist des Internet Ombudsmann gesetzt, da diese Website der Firma Content Services Ltd. (früher Antassia GmbH)  Massenbeschwerden verursacht hat. Es handelt sich dabei um ein typisches vermeintliches "Gratis"-Angebot. Derzeit werden die vermeintlichen Forderungen von der Trompi Payment GmbH eingetrieben.

Internet-Abzocke mit vermeintlichen "Gratis"-Angeboten: Muss ich zahlen?

Tausende Österreicherinnen und Österreicher sind in den vergangenen Monaten Opfer von vermeintlichen „Gratis“-Angeboten im Internet geworden.

Der Trick ist meist ähnlich: Attraktiv gestaltete Websites bieten angeblich Gratis-SMS, Spiele, Rezepte, Infos zu Fabrikverkäufen, Tattoovorlagen, Gedichte, Lebensprognosen etc. an. Die Kostenhinweise werden von den Abzocke-Firmen mehr oder weniger versteckt. In der Hektik, mit der die meisten Menschen Internetseiten überfliegen, übersehen sie oft diese Preisangaben. Einige Wochen später folgt dann die böse Überraschung: Eine Rechnung flattert ins Haus und für den Fall, dass man eine Zahlung ablehnt wird sofort mit Inkassobüro und Rechtsanwalt gedroht. Viele haben sich von den Drohungen einschüchtern lassen und die Rechnung - unnötigerweise - bezahlt.

Was tun, wenn Sie in eine Abzocke-Falle getappt sind?

  1. Nicht einschüchtern lassen. In der Regel besteht kein Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung.
  2. Lassen Sie sich vom Internet Ombudsmann zu Ihrem konkreten Fall beraten.
  3. Senden Sie den vom Internet Ombudsmann bereit gestellten Musterbrief Rücktritt Gratisangebote eingeschrieben an das Unternehmen. Sie können alle angeführten rechtlichen Argumente im Musterbrief unverändert übernehmen und müssen keine auswählen. Heben Sie den Aufgabeschein und eine Kopie des Schreibens gut auf.
  4. Ignorieren Sie alle weiteren Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzockefirmen.

Prävention:

Auch im Internet hat niemand etwas zu verschenken. Seien Sie daher besonders kritisch gegenüber angeblich kostenlosen Angeboten! Der Internet Ombudsmann führt eine Watchlist, in der alle dem Ombudsmann bekannten Internet-Abzockeseiten aufgelistet sind. Leider tauchen fast täglich neue „Gratis“-Fallen im Internet auf. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei „Gratis“-Angeboten höchstwahrscheinlich um Abzockeseiten handelt, wenn die meisten der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Informationen über Kosten sind mehr oder weniger versteckt
  • Die versprochenen Leistungen sind so gut wie gar nicht beschrieben
  • Sie müssen Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.) eingeben
  • Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Teilnahmebedingungen mit einem „Hakerl“ akzeptieren, obwohl es sich auf den ersten Blick um ein kostenloses Angebot handelt.
  • Die Anbieter von Abzockeseiten werben mit Gewinnspielen, um Sie zur Registrierung zu motivieren

Generell gilt: Verlangt ein Online-Anbieter die Postanschrift, kontrollieren Sie nochmals zur Sicherheit alle Angaben (AGBs, Seitenleiste, Fußnoten), ob das Angebot wirklich kostenlos ist.

Schutzprogramme: Es gibt auch verschiedene Schutzprogramme, die eine Warnmeldung beim Besuch einer Internetabzocke-Seite einblenden. Einige der am häufigsten verwendeten Programme sind der Computer Bild-Abzock-Schutz und WOT (Web of Trust).


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Projektträger

BMASK - Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

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