Infos zu vermeintlichen "Gratis"-Angeboten
Vermeintliche Gratisangebote
Das oben genannten Unternehmen wurden auf die Watchlist gesetzt, da es Massenbeschwerden verursachte.
Der Trick ist meist ähnlich: Attraktiv gestaltete Websites bieten angeblich
Gratis-SMS, Spiele, Rezepte, Tattoovorlagen, Gedichte, Lebensprognosen
etc. an. Die Kostenhinweise werden von den Abzocke-Firmen mehr oder
weniger versteckt. In der Hektik, mit der die meisten Menschen Internetseiten
überfliegen, übersehen sie oft diese Preisangaben. Einige Wochen später
folgt dann die böse Überraschung: Eine Rechnung flattert ins Haus und
für den Fall, dass man eine Zahlung ablehnt wird sofort mit Inkassobüro
und Rechtsanwalt gedroht. Viele haben sich von den Drohungen
einschüchtern lassen und die Rechnung - unnötigerweise - bezahlt.
Was tun, wenn Sie in eine Abzocke-Falle getappt sind?
- Nicht einschüchtern lassen. In der Regel besteht kein Anspruch der unseriösen Firma auf Zahlung.
- Lassen Sie sich vom Internet Ombudsmann zu Ihrem konkreten Fall beraten.
- Senden
Sie den vom Internet Ombudsmann bereit gestellten Musterbrief Rücktritt Gratisangebote
eingeschrieben an das Unternehmen. Sie können alle angeführten
rechtlichen Argumente im Musterbrief unverändert übernehmen und müssen
keine auswählen. Heben Sie
den Aufgabeschein und eine Kopie des Schreibens gut auf.
- Ignorieren Sie alle weiteren Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzockefirmen.
Prävention:
Auch
im Internet hat niemand etwas zu verschenken. Seien Sie daher besonders
kritisch gegenüber angeblich kostenlosen Angeboten! Der Internet
Ombudsmann führt eine Watchlist, in der alle dem Ombudsmann bekannten
Internet-Abzockeseiten aufgelistet sind. Leider tauchen fast täglich
neue „Gratis“-Fallen im Internet auf. Es ist davon auszugehen, dass es
sich bei „Gratis“-Angeboten höchstwahrscheinlich um Abzockeseiten
handelt, wenn die meisten der folgenden Kriterien zutreffen:
- Informationen über Kosten sind mehr oder weniger versteckt
- Die versprochenen Leistungen sind so gut wie gar nicht beschrieben
- Sie müssen Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.) eingeben
- Sie
müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw.
Teilnahmebedingungen mit einem „Hakerl“ akzeptieren, obwohl es sich auf
den ersten Blick um ein kostenloses Angebot handelt.
- Die Anbieter von Abzockeseiten werben mit Gewinnspielen, um Sie zur Registrierung zu motivieren
Generell gilt: Verlangt ein Online-Anbieter die Postanschrift, kontrollieren Sie nochmals zur Sicherheit
alle Angaben (AGBs, Seitenleiste, Fußnoten), ob das Angebot wirklich kostenlos ist.
Weitere Informationen:
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