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Das Amtsgericht München klärt in seinem aktuellen Urteil einige strittige Punkte, die gerade für Abzockeseiten besonders relevant sind: die Zustimmungspflicht der Eltern und deutliche Preisauszeichnung.
In seinem aktuellen Urteil zum Thema Internet Abos erklärt das Amtsgericht München, dass Minderjährige keineswegs rechtswirksam Internet-Abos abschließen können.
Das Geschäft kam mangels Geschäftsfähigkeit des Nutzers nicht wirksam zu stande. Das Gericht entschied, dass bei Mitgliedschaften auf Internetseiten die Eltern dem Geschäft zustimmen müssen, damit dieses wirksam wird.
Darüberhinaus wurden auch die Kosten nicht wirksam vereinbart. Im Urteil wird deutlich klargestellt, dass Preise, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, nicht deutlich genug gekennzeichnet sind. Durch den Überraschungseffekt dieser Vorgehensweise werden die Preise nicht Vertragsinhalt.
Die in den AGBs verankerte automatische Verlängerungsklausel sei auch nicht wirsam vereinbart worden, so das Gericht.
Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München